§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Gude Webdesign, Patrick Makar, Lärchenweg 10, 64331 Weiterstadt (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im B2B-Bereich.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie werden nur wirksam, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die AGB gelten für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die konkreten Leistungspflichten der Agentur ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Gegenstand ist in der Regel die Erstellung einer Website (OnePager) einschließlich technischer Umsetzung, Einbindung der bereitgestellten Inhalte sowie anschließender Wartungs- und Pflegevertrag.
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
Suchmaschinenoptimierung (SEO), Schaltung von Werbeanzeigen, Erstellung von Werbetexten, Video- oder Fotoproduktion, Automatisierungen, Funnel-Strukturen, Integrationen externer Software, umfangreiche Designänderungen oder zusätzliche Unterseiten.
Die technische Umsetzung und das Hosting erfolgen über die Plattform Onepage.io eines in der EU ansässigen, DSGVO-konformen Anbieters, mit dem die Agentur einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat.
Während der Laufzeit des Wartungsvertrages verbleibt die Website im technischen Verantwortungsbereich der Agentur. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, jedoch keinen direkten Administrationszugang.
Nach Vertragsende kann der Auftraggeber auf Wunsch eine Übertragung der Website gegen Aufwandspauschale (290 € bzw. 490 € netto) beantragen. Mit der Übertragung endet die rechtliche und technische Verantwortung der Agentur sowie die GUDE-Abmahnsicherung.
Die Agentur darf Subunternehmer einsetzen und die technische Infrastruktur jederzeit wechseln, sofern dadurch keine Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
§ 3 Angebot und Leistungsbeschreibung
Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Agentur stellt kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Agentur ein Angebot in Textform bestätigt.
Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Kennzahlen, Leads, Bewerbungen oder Umsatzsteigerungen. Auch für Ergebnisse von SEO-Maßnahmen, Performance-Optimierungen oder Werbekampagnen wird keine Erfolgshaftung übernommen.
§ 4 Abnahme
Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 5 Werktagen in Textform zu erklären, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen und dem freigegebenen Konzept entspricht.
Die Agentur kann Teilabnahmen verlangen, wenn Teilleistungen objektiv prüfbar sind. Abgenommene Teile gelten als genehmigt und können nachträglich nicht beanstandet werden, soweit keine verborgenen Mängel vorlagen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
50 % nach Abnahme der Website.
Alternativ können Raten- oder Pauschalzahlungen gemäß Angebot vereinbart werden.
Rechnungen sind sofort fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang in Verzug (§ 288 BGB).
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden nach Preisliste oder, falls eine solche fehlt, nach ortsüblicher, angemessener Vergütung berechnet.
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 6 Externe Produkte und Korrekturschleifen
Kosten für Drittprodukte (Themes, Plugins, Lizenzen, Werbebudgets etc.) sind nicht im Preis inbegriffen, sofern nicht anders vereinbart.
Werden Drittprodukte über eine Agenturlizenz bereitgestellt, endet das Nutzungsrecht mit Ablauf des Wartungsvertrags.
Eine Korrekturschleife pro Position ist inklusive. Weitere Änderungen, Rücknahmen oder Funktions- und Strukturanpassungen werden nach Stunden- bzw. Preisliste vergütet.
§ 7 Leistungszeit und höhere Gewalt
Termine beginnen erst nach vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Materialien durch den Auftraggeber.
Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Pandemie, Störung von Drittanbietern) verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung.
Dauert die Störung mehr als zwei Monate, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Haftung
Der Auftraggeber hat alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Inhalte, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und sicher zu übermitteln.
Er wird darauf hingewiesen, dass jede Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung benötigt.
Sofern der Auftraggeber die im Wartungsvertrag enthaltene GUDE-Abmahnsicherung nutzt, werden diese Rechtstexte automatisiert über den Partnerdienst eingebunden und aktualisiert.
Die Agentur selbst leistet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Stellt der Auftraggeber eigene Inhalte bereit, ist er allein für deren rechtliche Zulässigkeit und die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich.
Er hat die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus rechtswidriger Bereitstellung solcher Materialien entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht nicht, wenn diese bei ordnungsgemäßer Sicherung wiederherstellbar gewesen wären.
Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Die Agentur handelt als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO); hierzu wird ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§ 9 Verzug und Rücktritt
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, führt dies zu Verzögerungen auf seine Kosten.
Bei Verzögerungen von mehr als drei Wochen ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und den zusätzlichen Einarbeitungsaufwand bei Projektfortsetzung gesondert zu vergüten.
Nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag über die Website-Erstellung endet mit vollständiger Leistungserbringung.
Der Wartungs- und Pflegevertrag wird für 12 Monate bindend abgeschlossen, beginnend einen Monat nach Abnahme der Website, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung mehr als einen Monat in Verzug gerät oder schuldhaft gegen vertragliche Pflichten verstößt.
Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, hat er die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Alternativ kann die Agentur 5 % der noch nicht erbrachten Leistung verlangen.
§ 11 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Gestaltungen, Texten und technischen Elementen.
Soweit Open-Source- oder CC-Lizenzen verwendet werden, gelten deren Bedingungen.
Die Agentur darf die erstellte Leistung als Referenz auf Website, Social-Media oder anderen Medien nennen und zu Demonstrationszwecken verwenden. Der Auftraggeber kann dies aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 12 Mängelrechte und Verjährung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, ist aber zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.
Gestalterische Abweichungen, die nicht wesentlich vom freigegebenen Konzept abweichen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Veränderungen durch den Auftraggeber entfällt die Gewährleistung, sofern nicht nachgewiesen wird, dass der Mangel nicht dadurch verursacht wurde.
Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 13 Vertragsunterlagen und Pfandrecht
Die Agentur behält sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Entwürfen, Skizzen, Gestaltungen, Texten und sonstigen Unterlagen.
Für Forderungen aus diesem Vertrag steht der Agentur ein vertragliches Pfandrecht an den von ihr bearbeiteten Daten und Materialien zu.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche vertraglichen und betrieblichen Informationen.
Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nur zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich zugelassen.
Die Daten werden auf Servern innerhalb der EU verarbeitet und nur so lange gespeichert, wie es für den Vertragszweck oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
§ 15 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Lösung anzustreben und vor gerichtlichen Schritten eine Mediation durchzuführen.
Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Oktober 2025
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